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Informationen zur Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer tritt ab dem 01.01.2009 in Kraft. Anders als bisher werden alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 25 Prozent versteuert.

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der effektive Steuersatz wird somit zwischen 28 und 29 Prozent liegen.

Wesentliche Änderungen im Kurzüberblick:

  • Die bisherigen Sparerfreibeträge sowie die Werbungskostenpauschale entfallen künftig. An ihre Stelle tritt ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete. Hierunter fallen künftig alle Erträge inklusive Kursgewinne.

  • Die bisherige Steuer auf Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt durch die Pauschalbesteuerung

  • Kursgewinne bei Wertpapieren die vor dem 01.01.2009 gekauft werden bleiben nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.

Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer bleibt also noch etwas Zeit das persönliche Anlageportfolio entsprechend zu strukturieren. Wir informieren Sie in Kürze hier über aktuelle Tipps und Anlageempfehlungen.

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